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LMIV

Art 25 Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LMIV/25#abs-1 (1) Erfordern Lebensmitteln besondere Aufbewahrungs- und/oder Verwendungsbedingungen, müssen diese angegeben werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LMIV/25#abs-2 (2) Um eine angemessene Aufbewahrung oder Verwendung der Lebensmittel nach dem Öffnen der Verpackung zu ermöglichen, müssen gegebenenfalls die Aufbewahrungsbedingungen und/oder der Verzehrzeitraum angegeben werden.

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