Art 25 Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LMIV/25#abs-1 (1) Erfordern Lebensmitteln besondere Aufbewahrungs- und/oder Verwendungsbedingungen, müssen diese angegeben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LMIV/25#abs-2 (2) Um eine angemessene Aufbewahrung oder Verwendung der Lebensmittel nach dem Öffnen der Verpackung zu ermöglichen, müssen gegebenenfalls die Aufbewahrungsbedingungen und/oder der Verzehrzeitraum angegeben werden.