Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
LKrWG§ 28 Durchführung des Gesetzes
Stand: 26.08.2026
Das Ministerium erlässt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien die zur Durchführung des Abfallgesetzes und dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.