Gesetze / Landesrecht Bayern / Landkreisordnung
LKrOArt 108 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LKrO/108#abs-1 (1) Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 14. Februar 1952 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LKrO/108#abs-2 (2) Art. 106a Satz 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 16.2.1952 (GVBl. S. 39). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.