Gesetze / Landesrecht Bayern / Landkreisordnung
LKrOArt 106a Landkreiswirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie
Stand: 25.08.2026
(aufgehoben) (aufgehoben) Die in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 angelegten und betätigten Abweichungen von landkreiswirtschaftlichen Bestimmungen dürfen sich auf nachfolgende Haushaltsjahre auswirken, längstens jedoch auf das Haushaltsjahr 2032.