Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung
LKQualiVO§ 24 Qualifizierungsnachweis
Stand: 26.08.2026
Lehrkräfte, deren Leistungen mit „erfüllt die Anforderungen“ beurteilt worden sind, erhalten einen Qualifizierungsnachweis der Schulaufsichtsbehörde. Diese bestimmt den Zeitpunkt der Übergabe.