Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesjugendhilfegesetz
LJHG§ 16 Unterrichtung des Landtags
Stand: 26.08.2026
Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag in jeder Legislaturperiode über die Entwicklungen in der Jugendhilfe sowie die Folgerungen für die Jugendhilfe im Freistaat Sachsen.