Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag in jeder Legislaturperiode über die Entwicklungen in der Jugendhilfe sowie die Folgerungen für die Jugendhilfe im Freistaat Sachsen.
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Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag in jeder Legislaturperiode über die Entwicklungen in der Jugendhilfe sowie die Folgerungen für die Jugendhilfe im Freistaat Sachsen.