Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen nach der Landeshafenverordnung
LHafGebO§ 3 Inkrafttreten
Stand: 23.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Potsdam, den 23. Februar 1998
Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr
Hartmut Meyer