Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshaushaltsordnung
LHO§ 5 Verwaltungsvorschriften
Stand: 30.07.2026
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und zur vorläufigen sowie endgültigen Haushalts- und Wirtschaftsführung erläßt das Ministerium der Finanzen.