Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LGVG · GVBl.I/99, [Nr. 15] S.271

Gesetz zur Verwertung landeseigener Grundstücke (Grundstücksverwertungsgesetz - LGVG)

7 Normen · Ausgangsfassung vom 26.07.1999 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Grundsatz, Geltungsbereich
  2. § 2 Vorrang der Verpachtung und der Vergabe von Erbbaurechten
  3. § 3 Verwertungsziele
  4. § 4 Grundsätze beim Verkauf landeseigener Grundstücke
  5. § 5 Vertragliche Ausgestaltung
  6. § 6 Verwaltungsvorschriften
  7. § 7 (Inkrafttreten)

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 5 Normen geändert · §§ 1, 3, 4, 5, 7 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    23.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 12], S.2)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    12.07.2011 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 12.07.2011

    § 4 geändert

    GVBl. I 2011, Nr. 17

  4. Historischer Änderungsnachweis

    28.06.2000 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.06.2000

    § 4 geändert

    GVBl. I 2000, Nr. 06, S. 90

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).