Gesetze / Landesrecht Bayern / Landesgesundheitsratsgesetz
LGRGArt 5 Geschäftsordnung, Geschäftsstelle
Stand: 25.08.2026
Die Geschäftsordnung gibt sich der Landesgesundheitsrat selbst. Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention führt die Geschäfte.