Die Geschäftsordnung gibt sich der Landesgesundheitsrat selbst. Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention führt die Geschäfte.
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Die Geschäftsordnung gibt sich der Landesgesundheitsrat selbst. Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention führt die Geschäfte.