Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesgleichstellungsgesetz

LGG

§ 9a Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LGG/9a#abs-1 (1) Sexuelle Belästigungen sind Diskriminierungen und Dienstpflichtverletzungen. Es gehört zur Dienstpflicht von Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, sexuellen Belästigungen von Beschäftigten entgegenzuwirken und bekannt gewordenen Fällen sexueller Belästigung nachzugehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LGG/9a#abs-2 (2) Die Beschwerde von Betroffenen darf nicht zu Benachteiligungen führen.

§ 9 § 10