Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesforstgesetz

LFoG

§ 72 Änderung der Gemeindeordnung

Stand: 01.04.2025

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Für § 72 LFoG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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