Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesforstgesetz
LFoG§ 72 Änderung der Gemeindeordnung
Stand: 01.04.2025
Für § 72 LFoG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 72 LFoG →
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