Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesforstgesetz
LFoG§ 46 (aufgehoben)
Für § 46 LFoG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 46 LFoG →
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