Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften

LFGBZV

§ 1 Oberste Landesbehörde

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Das für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständige Ministerium ist zuständige Behörde im Sinne des § 38 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für

die Aufgaben der Aus- und Fortbildung des Überwachungspersonals in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung,

die Planung, Koordinierung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Aufgaben, die sich aus Kontroll- und Monitoringprogrammen der Europäischen Union und des Bundes ergeben,

die Zulassung von privaten Sachverständigen zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben,

die Benennung von Untersuchungseinrichtungen, die bei amtlichen Kontrollen gezogene Proben analysieren können, sowie

die Information der Öffentlichkeit und notwendige Anordnungen nach § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bei besonderer landespolitischer Bedeutung.

§ 2