Gesetze / Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt
LFBAG§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFBAG/3#abs-1 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erläßt die für das Luftfahrt-Bundesamt zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFBAG/3#abs-2 (2)