Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LESchVO NRW · GV. NRW. S. 1060
Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen
8 Normen · ausgefertigt 08.08.2023 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Einteilung von Flächen bezüglich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind
- § 3 Zuordnung der Feldblöcke zu Erosionsgefährdungsklassen
- § 4 Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde
- § 5 Festlegung der Hauptwindrichtung
- § 6 Verpflichtungen der Betriebsinhaber
- § 7 Abweichende Anforderungen
- § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2