Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LESchVO NRW · GV. NRW. S. 1060

Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen

8 Normen · ausgefertigt 08.08.2023 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Einteilung von Flächen bezüglich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind
  4. § 3 Zuordnung der Feldblöcke zu Erosionsgefährdungsklassen
  5. § 4 Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde
  6. § 5 Festlegung der Hauptwindrichtung
  7. § 6 Verpflichtungen der Betriebsinhaber
  8. § 7 Abweichende Anforderungen
  9. § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  10. Anlage 1 Anlage 1
  11. Anlage 2 Anlage 2