Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis auf ausgewählten schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg

LChartbootV

Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 und 3 Nr. 3b)

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Charterbescheinigung und Einweisung

I. Allgemeines

Die Charterbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten. Sie bewirkt als amtlich anerkannte Bescheinigung über die Befähigung lediglich, dass das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne vorgeschriebenes Befähigungszeugnis zugelassen ist, wenn und solange die Beschränkungen, unter denen sie ausgestellt ist, eingehalten werden.

II. Charterbescheinigung

Diese Charterbescheinigung ist nach erfolgter Einweisung (Abschnitt III) gültig

1.

für

Frau/Herrn

________________________________________________________

(Vor- und Familienname)

ausgewiesen durch:

Personalausweis

Nr.

________

Reisepass

Kfz-Führerschein:

ja

nein

Staatsangehörigkeit:

________________________________________________________

2.

zum Führen des vermieteten Sportbootes mit dem

Kennzeichen:

auf dem schiffbaren Gewässer des Landes Brandenburg:

_________________________________________________________________________________________

von _______________________________

bis _______________________________

vom _______________________________

bis _______________________________

3.

mit folgenden Beschränkungen:

Fahrverbot bei Nacht und unsichtigem Wetter.

Unternehmen:

_________________________________________________________________________________________

(Ort und Datum der Ausstellung, Unterschrift)

III. Einweisung

Die Einweisung muss eine Person durchführen, die mindestens Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen ist und über besondere Kenntnisse des Fahrtgebietes verfügt. Ihre Dauer beträgt in Abhängigkeit von Fahrtgebiet und Vorkenntnissen des Einzuweisenden mindestens drei Stunden.

A. Wasserstraßenbezogenes Verkehrsverhalten

1.

Theoretischer Teil

1.1

Verantwortlichkeit des Sportbootführers

1.2

Fahrtgebiet und seine Besonderheiten, z. B. geschützte Wehre bei hohen Wasserständen

1.3

Verkehrsregeln

1.3.1

Allgemeine Vorschriften

1.3.2

Regeln für Kleinfahrzeuge untereinander und gegenüber anderen Fahrzeugen, insbesondere Rücksichtnahme auf muskelbetriebene Fahrzeuge

1.4

Bezeichnung

1.4.1

Verkehrszeichen

1.4.2

Betonnung (Kardinalzeichen, soweit erforderlich)

1.4.3

Bezeichnung von Brückendurchfahrten

1.4.4

Signallichter zur Schleuseneinfahrt und -ausfahrt (soweit erforderlich)

1.4.5

Schallzeichen

1.5

Verhalten beim Begegnen, insbesondere an Engstellen, Brücken, Einmündungen, Ausfahrten

1.6

Verhalten an Liegestellen und Ankerplätzen

1.7

Vermeidung von Sog und Wellenschlag

1.8

Verhalten beim Schleusen, Besonderheiten bei Selbstbedienungsschleusen (soweit erforderlich)

1.9

Umweltgerechtes Verhalten und insbesondere seine Bedeutung im Fahrtgebiet

1.9.1

"Goldene Regeln"

1.9.2

Umweltgerechte Bedienung des Fahrzeugs und seiner Einrichtungen

1.10

Zuständige Behörden

2.

Praktischer Teil

2.1

Motor starten und stoppen

2.2

An- und Ablegen

2.3

Vorwärtsfahrt, Rückwärtsfahrt und Aufstoppen

2.4

Festmachen, Ankern

2.5

Wenden auf engem Raum

2.6

Mann-über-Bord-Manöver

2.7

Verhalten bei

2.7.1

Begegnungen

2.7.2

Grundberührungen

2.7.3

Ausfall der Maschinenanlage

2.7.4

Motorbrand

2.7.5

Manövrierunfähigkeit

2.7.6

Schleusungen

2.8

Anlegen von Rettungswesten

B. Fahrzeug

1.

Steuerstand

1.1

Alle Schalter und Instrumente erläutern

1.2

Funktionsweise von Start- und Steuereinrichtungen

1.3

Erklärung der notwendigen täglichen Kontrollmaßnahmen

1.4

Lenzpumpe erläutern

1.5

Zugang zu Schiffsschraube und Stopfbuchse erläutern

2.

Oberdeck

2.1

Maschine, Heizung, Auspuff

2.2

Gefährlichkeit der drehenden Schiffsschraube

2.3

Anker

2.4

Einfüllstutzen für Kraftstoff und Trinkwasser, Fäkalienabsaugung

2.5

Rettungsmittel, Bootshaken, Laufbrett, Fender, Festmacherleinen, Knoten

2.6

Anschluss für landseitige Stromversorgung

3.

Innenbereich

3.1

Elektrische Einrichtungen

3.2

Gasbetriebene Einrichtungen

3.3

Bilgenkontrolle

3.4

Feuerlöscher

3.5

Wasserversorgung, -ablauf, Toilettenanlage

IV. Erklärung

Der Einweiser und der/die Sportbootführer bestätigen, dass alle angekreuzten Teile der Einweisung durchgeführt wurden.

__________________________________

Unterschrift Einweiser

__________________________________

Unterschrift(en) Sportbootführer

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