Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis auf ausgewählten schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg
LChartbootV§ 13 Inkrafttreten
Stand: 01.09.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 19. Mai 2004
Der Minister für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr
Frank Szymanski