Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbesoldungsgesetz
LBesG NRWAnlage 4 Anlage 04 (Landesbesoldungsordnung W)
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 4 LBesG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.