Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeszuschussanpassungsverordnung

LAZAV

§ 5 Veröffentlichung der Ergebnisse der Berechnung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Das für Jugend zuständige Mitglied der Landesregierung veröffentlicht im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

für jede Zuschussperiode die Anpassungsfaktoren gemäß den §§ 2, 3 und 4 und die Höhe der Landeszuschüsse und

für jedes Jahr die Verteilung des Zuschusses an die Landkreise gemäß § 16 Absatz 6 Satz 4 des Kindertagesstättengesetzes.

Einzelnorm

§ 4 § 6