Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeszuschussanpassungsverordnung
LAZAV§ 5 Veröffentlichung der Ergebnisse der Berechnung
Stand: 02.08.2026
Das für Jugend zuständige Mitglied der Landesregierung veröffentlicht im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
für jede Zuschussperiode die Anpassungsfaktoren gemäß den §§ 2, 3 und 4 und die Höhe der Landeszuschüsse und
für jedes Jahr die Verteilung des Zuschusses an die Landkreise gemäß § 16 Absatz 6 Satz 4 des Kindertagesstättengesetzes.
Einzelnorm