Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeszuschussanpassungsverordnung
LAZAV§ 3 Anpassungsfaktor „Personalkostenentwicklung“
Stand: 02.08.2026
Der Anpassungsfaktor „Personalkostenentwicklung“ für die Landeszuschüsse einer Zuschussperiode ergibt sich aus der Multiplikation der jährlichen prozentualen Tarifänderung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) für die Tarifstelle gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung für das erste Jahr der vorangegangenen Zuschussperiode und für das Jahr davor.
Einzelnorm
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