Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 98 Sport
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/98#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Sportpraxis
a)
Grundlagen des Bewegungskönnens,
b)
sportorientierte Kompetenzen aus den Bewegungsfeldern: Spielen, Laufen/Werfen/Springen, Bewegen an und mit Geräten, Bewegen im Wasser sowie Gestalten/Tanzen/Darstellen,
c)
sportartübergreifende Kompetenzen in weiteren Bewegungsfeldern,
d)
Grundlagen der Sicherheits- und Regelkenntnis in der Sportpraxis,
e)
Nachweis sportpraktischer Kompetenzen aus einem der Bewegungsfelder Leichtathletik oder Gerätturnen,
2. Sportwissenschaft
a)
sportpsychologische Grundlagen,
b)
sportmotorische und trainingswissenschaftliche Grundlagen,
c)
sportbiologische Grundlagen von Bewegung und Training,
d)
Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln und
3. Fachdidaktik
a)
fachdidaktische Konzepte sowie Verfahren der Schulsportforschung,
b)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,
c)
Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,
d)
Besonderheiten der Leistungsermittlung und -bewertung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/98#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Sportwissenschaft: vertiefte Kenntnis der Grundlagen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Sportpsychologie, Anwendung von Gestaltungs- und Trainingsgrundsätzen des Sportunterrichts unter Beachtung von Ontogenese und Geschlechtsspezifik, Sportmedizin, Wirkung und Gestaltung sportlichen Trainings, Umgang mit Gruppendynamik, Motivation und Emotion im Sportunterricht sowie
2. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion des Sportunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Bewegung, Spiel und Sport unter fachübergreifender Perspektive; ziel- und adressatengerechter Einsatz digitaler Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/98#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2.