Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 92 Polnisch

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/92#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Sprachpraxis

a)

Sprachproduktion und Sprachrezeption,

b)

soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,

c)

Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,

2. Sprachwissenschaft

a)

Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der polnischen Sprachwissenschaft und deren Anwendung,

b)

soziale, pragmatische, mediale, politische und interkulturelle Aspekte des Polnischen,

3. Literaturwissenschaft

a)

Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der polnischen Literaturwissenschaft; komparatistische Betrachtung slawischer Literatur,

b)

theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,

c)

Entwicklung der polnischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart,

d)

digitale Medien und Literatur,

4. Kulturwissenschaft

a)

Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft,

b)

Theorien des Fremdverstehens sowie Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Ländervergleiches,

c)

polnische Landeskunde und Kulturgeschichte sowie

5. Fachdidaktik

a)

Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie der Mehrsprachigkeit und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs,

b)

Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen,

c)

Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen,

d)

literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/92#abs-2 (2) Zusätzlich sind nachzuweisen:

1. der Abschluss in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und

2. ein oder mehrere Auslandaufenthalte im polnischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/92#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:

1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von polnischsprachigen Texten,

2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der polnischen Sprache, Probleme des modernen Polnisch, Analyse polnischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Polnischen,

3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der polnischen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation polnischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang; Reflexion von Literatur im kulturellen, politischen, soziologischen, epistemologischen und historischen Zusammenhang,

4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Polens; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien; text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung sowie

5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Polnischunterricht am Gymnasium; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Polnischunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien; Anforderungen an bilinguales Lehren und Lernen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/92#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4.

§ 91 § 93