Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 91 Physik

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/91#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Experimentalphysik

a)

Mechanik und Thermodynamik,

b)

Elektrizitätslehre,

c)

Optik und Quantenphysik,

d)

Atom- und Molekülphysik,

e)

Festkörperphysik,

f)

Kern- und Elementarteilchenphysik,

2. Theoretische Physik

a)

Theoretische Mechanik,

b)

Elektrodynamik und Relativitätstheorie,

c)

Quantentheorie,

3. Angewandte Physik

a)

unterrichtsbezogene Gebiete,

b)

ein Gebiet der angewandten Physik,

4. physikalische Praktika,

5. mathematische Grundlagen der Physik und

6. Fachdidaktik

a)

Theorien, Modelle und Konzepte des Physikunterrichts,

b)

Ziele, Inhalte, Methoden und Medien der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen,

c)

Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/91#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Experimentalphysik: Anwendung von Begriffen und grundlegenden Gesetzen der Experimentalphysik, Erklärung grundlegender physikalischer Phänomene, Herstellung von Zusammenhängen zwischen einzelnen Teilgebieten,

2. Theoretische Physik: Denk- und Arbeitsweisen sowie Modelle in den Teilgebieten der Theoretischen Mechanik, Elektrodynamik und Quanten- sowie Relativitätstheorie; Interpretation grundlegender Ansätze, Theoreme und Axiome,

3. Angewandte Physik: Anwendung physikalischer Modelle auf unterrichtsbezogene physikalische Fragestellungen und

4. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; fachdidaktische Durchdringung physikalischer Sachverhalte und Zusammenhänge für den Physikunterricht am Gymnasium; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Physikunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Experimentieren im Unterricht; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/91#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 1 und auf einen Schwerpunkt aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2.

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