Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 64 Russisch
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/64#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Sprachpraxis
a)
Sprachproduktion und Sprachrezeption,
b)
soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,
c)
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,
2. Sprachwissenschaft
a)
ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der russistischen Sprachwissenschaft und deren Anwendung,
b)
soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte des Russischen,
3. Literaturwissenschaft
a)
ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der russistischen Literaturwissenschaft,
b)
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,
c)
Entwicklung der russischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart,
d)
digitale Medien und Literatur,
4. Kulturwissenschaft
a)
ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft,
b)
ausgewählte Ansätze der interkulturellen Kommunikationsforschung und
5. Fachdidaktik
a)
Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs,
b)
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht,
c)
Theorien, Ziele und Strategien des sprachlichen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen,
d)
literatur-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/64#abs-2 (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im russischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachzuweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/64#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:
1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von russischsprachigen Texten,
2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der russischen Sprache, Entwicklungstendenzen der russischen Sprache, Analyse russischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Russischen,
3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der russischen Literatur; Interpretation russischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang,
4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Russlands und der russischsprachigen Länder; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie
5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Russischunterricht in der Oberschule; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Russischunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/64#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet überwiegend in russischer Sprache statt.