Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 50 Englisch
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/50#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Sprachpraxis
a)
Sprachproduktion und Sprachrezeption,
b)
soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,
c)
Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,
2. Sprachwissenschaft
a)
ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Sprachwissenschaft und deren Anwendung,
b)
soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte der heutigen Varietäten des Englischen,
c)
englische Sprachgeschichte,
3. Literaturwissenschaft
a)
ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft,
b)
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,
c)
Entwicklung der englischsprachigen Literaturen vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart,
d)
digitale Medien und Literatur,
4. Kulturwissenschaft
a)
ausgewählte Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft,
b)
ausgewählte Theorien des Fremdverstehens,
c)
länderspezifisches Orientierungswissen zu englischsprachigen Kulturräumen und ihrer historischen Entwicklung, insbesondere zu den Britischen Inseln sowie den USA und
5. Fachdidaktik
a)
Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs,
b)
Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht,
c)
Theorien, Ziele und Strategien des sprachlichen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen,
d)
literatur-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/50#abs-2 (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im englischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachzuweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/50#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:
1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von englischsprachigen Texten,
2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der englischen Sprache, Probleme des modernen Englisch als Weltsprache, Analyse englischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Englischen,
3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der englischsprachigen Literaturen, insbesondere der englischen und nordamerikanischen, deren Gattungen, Autorinnen, Autoren und Werke im jeweiligen historischen Umfeld sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation von Literatur im kulturellen, sozialen, politischen, soziologischen und historischen Zusammenhang seit dem 16. Jahrhundert,
4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geistesgeschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse der englischsprachigen Kulturräume, insbesondere der Britischen Inseln und der USA; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie
5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Englischunterricht in der Oberschule; Kenntnis des Referenzrahmens, der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Englischunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/50#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet in englischer Sprache statt.