Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 48 Deutsch
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/48#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Sprachwissenschaft
a)
Theorien, Methoden und Modelle der germanistischen Sprachwissenschaft,
b)
System der Sprache: Phonologie, Graphematik, Morphologie, Syntax, Lexikologie, Semantik,
c)
Entwicklung und Geschichte der deutschen Sprache, Varietäten und Stile,
d)
funktionale und mediale Aspekte der Sprache,
e)
Spracherwerb, Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit,
2. Literaturwissenschaft
a)
Grundlagen und Methoden der Literaturwissenschaft,
b)
ausgewählte Aspekte der Entwicklung der deutschen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart und Reflexion in ihrer historischen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Bedeutung,
c)
Epochen, Gattungen, Autorinnen und Autoren mit den Schwerpunkten Aufklärung, Klassik, Romantik, 19. Jahrhundert, Klassische Moderne sowie Nachkriegs- und Gegenwartsliteratur,
d)
Geschichte und Theorie der Kinder- und Jugendliteratur,
e)
Medien und Literatur sowie
3. Fachdidaktik
a)
Konzeptionen des sprachlichen, literarischen und medialen Lernens im Deutschunterricht einschließlich ihrer unterrichtspraktischen Umsetzung und Evaluation,
b)
Ziele und Kompetenzbereiche des Deutschunterrichts,
c)
methodische Gestaltung des Deutschunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/48#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Sprachwissenschaft: Überblick über die Entwicklung und Geschichte der deutschen Sprache, theoriegeleitete Analyse und Interpretation sprachlicher und kommunikativer Phänomene,
2. Literaturwissenschaft: Grundlagen und Methoden der Literaturwissenschaft; Überblick über ausgewählte Epochen der deutschen und deutschsprachigen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation deutschsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang sowie
3. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Deutschunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/48#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf die Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 und 2.