Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 47 Chemie
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/47#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Allgemeine und Anorganische Chemie mit Grundlagen der Analytischen Chemie,
2. Organische Chemie mit Grundlagen der Makromolekularen Chemie und der Biochemie,
3. Physikalische Chemie mit mathematischen Grundlagen und Anwendungen in der Technischen Chemie sowie
4. Fachdidaktik.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/47#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Kenntnis der Grundlagen der Allgemeinen und Physikalischen Chemie, Lösung von spezifischen Problemen in ausgewählten Bereichen der Anorganischen und Organischen Chemie,
2. Anwendung von wesentlichen Gesetzmäßigkeiten, Modellen, Arbeits- und Erkenntnismethoden der Chemie einschließlich der experimentellen Methoden,
3. Anwendung von chemischen Sachverhalten auf unterrichtsbezogene Zusammenhänge, auch unter fachübergreifender Perspektive und
4. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; fachdidaktische Durchdringung chemischer Sachverhalte und Zusammenhänge für den Chemieunterricht in der Oberschule; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Chemieunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/47#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3.