Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 34 Mathematik

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/34#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Algebra

a)

Arithmetik und elementare Zahlentheorie,

b)

Grundstrukturen der Algebra,

c)

lineare Algebra,

2. Analysis

a)

elementare Funktionen,

b)

Elemente der Differenzial- und Integralrechnung,

3. Geometrie

a)

Geometrie der Ebene und des Raumes,

b)

geometrische Abbildungen,

c)

ausgewählte Inhalte der analytischen Geometrie und

4. Stochastik

a)

Wahrscheinlichkeitstheorie in endlichen Ereignisräumen,

b)

Einführung in die mathematische Statistik.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/34#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Kenntnis grundlegender Begriffe, Aussagen und Methoden der Algebra, Analysis, Geometrie und Stochastik sowie Nachweis der Fähigkeit, diese adäquat darzustellen, zu strukturieren und zu interpretieren,

2. Herstellung von grundlegenden mathematischen Zusammenhängen in ausgewählten Kontexten und

3. Entwicklung von Lösungsstrategien für unterrichtsbezogene mathematische Probleme.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/34#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1, darunter nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2.

§ 33 § 35