Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 28 Deutsch

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/28#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Sprachwissenschaft

a)

Theorien, Methoden und Modelle der germanistischen Sprachwissenschaft,

b)

System der Sprache: Phonologie, Graphematik, Morphologie, Syntax, Lexikologie, Semantik,

c)

Entwicklung und Geschichte der deutschen Sprache,

d)

funktionale und mediale Aspekte der Sprache,

e)

Spracherwerb, Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit und

2. Literaturwissenschaft

a)

Grundlagen und Methoden der Literaturwissenschaft,

b)

ausgewählte Aspekte der Entwicklung der deutschen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart und Reflexion in ihrer historischen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Bedeutung,

c)

Epochen, Gattungen, Autorinnen und Autoren mit den Schwerpunkten 19. Jahrhundert, Klassische Moderne sowie Nachkriegs- und Gegenwartsliteratur,

d)

Geschichte und Theorie der Kinder- und Jugendliteratur,

e)

digitale Medien und Literatur.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/28#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Sprachwissenschaft: Überblick über Strukturen, Gebrauch und Geschichte der deutschen Sprache; theoriegeleitete Analyse von Sprache und Sprachgebrauch auf unterschiedlichen Systemebenen am Beispiel ausgewählter deutschsprachiger Texte und

2. Literaturwissenschaft: Überblick über Gattungen, Autorinnen und Autoren der Literatur des 19. Jahrhunderts, der Klassischen Moderne sowie der Nachkriegs- und Gegenwartsliteratur; Interpretation deutschsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/28#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf die Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 und 2.

§ 27 § 29