Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 26 Bildungswissenschaften
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/26#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Erziehungswissenschaft,
2. Grundschulpädagogik und
3. Pädagogische Psychologie.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/26#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Erziehungswissenschaft
a)
Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationstheorien sowie Bildungssysteme unter vergleichenden Gesichtspunkten; Begründung und Reflexion von Bildung und Erziehung in institutionellem Kontext; Grundrechtsklarheit,
b)
Schul- und Unterrichtstheorie, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Bildungsforschung, Beruf und Rolle von Lehrerinnen und Lehrern, Berufsfeld Schule als Lernaufgabe,
c)
Allgemeine Didaktik und Methodik,
2. Grundschulpädagogik
a)
Bildung und Erziehung in der Grundschule, grundlegende Handlungs- und Förderstrategien des gemeinsamen Unterrichts,
b)
Übergänge, Schulanfang und Anfangsunterricht,
c)
Umgang mit Heterogenität in der Grundschule: Differenzierung, individuelle Förderung, Integration,
d)
Inklusion einschließlich rechtlicher Grundlagen, inklusive Unterrichtskonzepte, Nachteilsausgleich, unterrichtliche Kooperation in multiprofessionellen Teams,
e)
Medienbildung; Umgang mit digitalen und analogen Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten sowie kritische Reflexion,
f)
spezielle pädagogische Fragen der Grundschule; Kommunikation, Interaktion und Konfliktbewältigung; Ansätze fächerverbindenden und fachübergreifenden Lernens; Begabtenförderung und Entwicklungsplanung sowie
3. Pädagogische Psychologie
a)
Lern-, Gedächtnis-, Instruktions- und Motivationspsychologie,
b)
Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters, Lernprozesse innerhalb und außerhalb der Schule,
c)
Interaktion und Kommunikation in Lehr- und Lernprozessen,
d)
pädagogische Diagnostik, Beurteilung und Beratung; Förderung individueller Lernprozesse; Leistungsmessung und -beurteilung,
e)
Diagnose, Beratung, Prävention und Intervention bei Lern-, Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/26#abs-3 (3) Die Prüfung umfasst eine schriftliche Prüfung zu einem der Bereiche nach Absatz 1 nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers.