Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
LAP-mftDBwV§ 12 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mftDBwV/12#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:
| 1. | Erster Ausbildungsabschnitt | ||
| a) | Erwerb des Dienstführerscheins der Bundeswehr BE/CE, | ||
| b) | Einweisungs- und Überprüfungsfahrt und | ||
| c) | Einweisung bei einer Standortverwaltung | 2 1/2 Monate, | |
| 2. | Zweiter Ausbildungsabschnitt feuerwehrtechnischer Grundlehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr | 5 1/2 Monate, | |
| 3. | Dritter Ausbildungsabschnitt praktische Ausbildung bei Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren und Berufsfeuerwehren der Kommunalbehörden | 6 Monate, | |
| 4. | Vierter Ausbildungsabschnitt Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule | 1 Monat und | |
| 5. | Fünfter Ausbildungsabschnitt Abschlusslehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr | 3 Monate. | |
Die Reihenfolge des dritten und vierten Ausbildungsabschnitts kann geändert werden. Der Verwaltungslehrgang kann in Unterbrechung der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mftDBwV/12#abs-2 (2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen im Rahmen der körperlichen Schulung das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erwerben.