Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
LAP-mDVerfSchV§ 5 Ausschreibung, Bewerbung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDVerfSchV/5#abs-1 (1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDVerfSchV/5#abs-2 (2) Bewerbungen sind an das Bundesamt für Verfassungsschutz zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
1.
ein tabellarischer Lebenslauf,
2.
ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
3.
Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses und der Zeugnisse über die Tätigkeit seit der Schulentlassung,
4.
gegebenenfalls
a)
eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters,
b)
eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch,
c)
eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes.