Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes LAP-mDVerfSchV § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 16.08.2019. Zur aktuellen Fassung → Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.