Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

LAP-mDVerfSchV

§ 16 Grundlehrgang

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDVerfSchV/16#abs-1 (1) Der Grundlehrgang vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern insbesondere Grundkenntnisse über die Strukturprinzipien der deutschen Staats- und Verfassungsordnung sowie die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDVerfSchV/16#abs-2 (2) Diese Grundkenntnisse sollen den Anwärterinnen und Anwärtern in den Praktika das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln, insbesondere auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes, ermöglichen.

§ 15 § 17