Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse LAP-hDEUKV § 19 Inkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.