Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes LAP-gbautDV § 32 Inkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.