Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
LAP-gbautDV§ 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
Stand: 10.06.2019
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.