nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 LAP-gbautDV — Urlaub während des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.