Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAG§ 320
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 320 LAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 06.05.1958 – 2 BvL 37/56, 2 BvL 11/57Kein bundesverfassungsrechtlicher Gesetzesvorbehalt für Zuständigkeit und Verfahren im Bereich der leistungsgewährenden Verwaltung (§ 346 LAG). - Subsidiarität einer gesetzlichen Regelung gegenüber allgemeinen VerwaltungsvorschriftenZitiert von 18
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.07.2004 Ausfertigung
§ 320 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I 1742)
BGBl. 2004 I S. 1742
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