Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAG§ 320
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 06.05.1958 – 2 BvL 37/56, 2 BvL 11/57Kein bundesverfassungsrechtlicher Gesetzesvorbehalt für Zuständigkeit und Verfahren im Bereich der leistungsgewährenden Verwaltung (§ 346 LAG). - Subsidiarität einer gesetzlichen Regelung gegenüber allgemeinen VerwaltungsvorschriftenZitiert von 12
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(weggefallen)