Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAG§ 315 Allgemeine Verwaltungsgerichte
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 09.11.1955 – 1 BvL 13/52, 1 BvL 21/53Ausschließliche Verwerfungszuständigkeit des BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG für alle nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Gesetze. Soforthilfegesetz des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 8. August 1949. Begriff des Gerichts im Sinne des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG, Art. 97 Abs. 2 GG)Zitiert von 8
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Die zur Durchführung der Vorschriften des Dritten Teils dieses Gesetzes erforderliche rechtsprechende Tätigkeit wird außer in den Fällen des § 276 Abs. 5 durch die allgemeinen Verwaltungsgerichte der Länder einschließlich des Landes Berlin sowie durch das Bundesverwaltungsgericht ausgeübt.