Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAG§ 242 Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
Stand: 10.06.2019
Zum Zwecke der Gewährung von Ausgleichsleistungen werden die für die Gewährung einer Ausgleichsleistung jeweils zu berücksichtigenden Schäden, die dem unmittelbar Geschädigten entstanden sind, zusammengefaßt.