Gesetze / Elftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 11. ÄndG LAG § 8 Anwendung im Saarland Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten mit Ausnahme der §§ 4 und 5 nicht im Saarland.