Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Lehramtsausbildungsgesetz
LABGIII. Zugang zum Vorbereitungsdienst
Stand: 26.08.2026
Für III. LABG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.