Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk
KundenbTischlPrV§ 9 Wiederholung der Prüfung
Stand: 25.12.2019
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.