Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk KundenbTischlPrV § 10 Inkrafttreten Stand: 25.12.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.