Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kulturgesetzbuch
KulturGB NRW§ 5 Provenienzforschung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KulturGB%20NRW/5#abs-1 (1) Der unrechtmäßige Erwerb von Objekten in öffentlichen Sammlungen schließt den dauerhaften Verbleib in der jeweiligen Sammlung in der Regel aus. Entsprechend der „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ vom 3. Dezember 1998, die auf der Internetseite des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste veröffentlicht sind, im Folgenden Washingtoner Prinzipien, sind NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter gerechten und fairen Lösungen, insbesondere der Restitution zuzuführen. Im Rahmen der analogen und digitalen Sammlungspräsentation, -vermittlung und -publikation ist möglichst auf die Herkunft, die aktuelle Provenienzkette sowie mögliche Lücken in der Provenienz hinzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KulturGB%20NRW/5#abs-2 (2) Das Land beachtet für seine Einrichtungen die Washingtoner Prinzipien. Die dazu abgegebene „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999, die auf der Internetseite des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste veröffentlicht ist, findet bei der Erforschung der Provenienz des Kulturbesitzes, bei der Verpflichtung zur Veröffentlichung und bei der Findung einer gerechten und fairen Lösung nach Maßgabe der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 (Neufassung 2025, veröffentlicht auf der Internetseite des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste) sowie des Bewertungsrahmens für die Prüfung und Entscheidung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut (Neufassung 2025, veröffentlicht auf der Internetseite des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste) Anwendung. Die weiteren gesetzlichen Verfahrensvorschriften bleiben unberührt. Das Land fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Objekt- und Kontextforschungen, Ausstellungen, Publikationen, Digitalisierungsvorhaben und die Vermittlung von Forschungsergebnissen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KulturGB%20NRW/5#abs-3 (3) Das Land unterstützt die Erforschung der Provenienz von Objekten aus weiteren Entzugskontexten in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949, der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bis 1990 sowie aus kolonialen Kontexten. Das Land fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Ausstellungen, Publikationen, Digitalisierungsvorhaben und die Vermittlung von Forschungsergebnissen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KulturGB%20NRW/5#abs-4 (4) Die von dem für Kultur zuständigen Ministerium und den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe eingerichtete „Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen“ dient als wissenschaftliche Forschungs- und Beratungsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen.