Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kulturgesetzbuch
KulturGB NRW§ 21 Künstlerische Experimente
Stand: 26.08.2026
Genre- und spartenübergreifende Kunstformen, neue Kunst- und Ausdrucksformen sowie experimentelle Erweiterungen des Kunstbegriffs dienen der Weiterentwicklung der Kunst und sind als besondere Ausprägung der Kunstfreiheit geschützt. Ihre Entwicklung wird vom Land gefördert.
Abschnitt 2
Kulturförderung und Beteiligung